Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 9.11.2023. Die Stellungnahme des Kreises wird zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt: Für die Teilstrecke 3 des Neubaus der A20 wird derzeit ein Fehlerheilungs- und Planänderungsverfahren durchgeführt. Bis zum 9.11.2023 besteht die Möglichkeit, zu den vorliegenden geänderten/ergänzenden Entwurfsunterlagen eine Stellungnahme abzugeben (s. Anlage).
Nach hausinterner Beteiligung der betroffenen Fachdienste wird seitens des Kreises fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme wird zur Sitzung vorgelegt.
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