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Vorlage - DrS/2023/192-02  

 
 
Betreff: Antrag auf Förderung der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Jörn GieseckeBezüglich:
DrS/2023/192
Federführend:Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration Beteiligt:FB Zentrale Steuerung
Bearbeiter/-in: Schmidt, Martina  Finanzen und Finanzcontrolling
   Gleichstellungsbeauftragte
   Gremien, Kommunikation, Controlling
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses - Haushalt zur Kenntnis genommen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
07.12.2023 
04. Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KonzeptTransformationSkfhBB(1)  
Ausblick auf mögliche finanzielle Weiterentwicklung Skfh BB  
Konzept zum Transformtionsprozess des SKH Segeberg  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Sozialausschuss hat in der Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, dass die beiden antragstellenden Träger der beiden Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt kurzfristig umfassende Konzeptionen inkl. Finanzierungsplanung vorlegen. Diese Konzepte wurden jetzt vorgelegt.

 

Sachverhalt:

Die Diakonie Altholstein für das Sozialkaufhaus Bad Bramstedt (Anlage 1 und 2) und die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Ostholstein für das Sozialkaufhaus Bad Segeberg (Anlage 3) haben die Konzeptionen sowie die Kostenkalkulationen vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung haben sich folgende Fragen ergeben, die von den Träger entsprechend beantwortet wurde:

  1. Diakonie Altholstein:

a)  Im Kapitel „Einsparungen von Sachkosten“ sind keine Einsparungen – mit Ausnahme der Miete – erwähnt. Bitte legen Sie dar, welche Einsparungen möglich sind bzw. warum aus Ihrer Sicht keine Einsparungen möglich sind.

 

Tatsächlich sind aus Sicht der Diakonie keine weiteren Einsparungen möglich, da die Beschaffung von Gegenständen immer aus Spendenmitteln bzw. zu einem geringen Preis erfolgen.

Derzeit ist die Diakonie in Gesprächen mit dem Vermieter mit dem Ziel, die bisher vereinbarte Indexmiete zu ändern.

 

b) Im Kapitel „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ geben Sie keine Personenzahl an, die diese Förderung in Anspruch nehmen können. Bitte führen Sie hierzu detaillierter aus und benennen Sie die Zahl möglicher Teilnehmer*innen.

 

Es sollen Personen nach § 16 i SGB II qualifiziert werden, die kaum bis keine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Diakonie sieht das Potential von 12 Teilnehmer*innen; das Jobcenter hat allerdings schon signalisiert, dass weniger Personen gefördert werden können.

 

c) Im Kapitel „Einbindung von Teilnehmenden der Eingliederungshilfe“ ist m. W. derzeit noch nicht geklärt, ob diese Maßnahme denkbar wäre. Insofern bitte ich Sie um Darstellung des aktuellen Sachstandes.

 

Tatsächlich wurde noch kein Kontakt zur EGH aufgenommen, da die Ansprechperson derzeit erkrankt ist. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit wurden 9 Teilnehmer*innen in der Kalkulation zugrunde gelegt.

 

d) In Ihrem Fazit erwähnen Sie mehrere Möglichkeiten der Nutzung des Sozialkaufhauses über die Nutzung als „reines Warenhaus“ hinaus (Vorträge, Cafe…). Dabei wird nicht deutlich, ob Sie diese Nutzung gegen Kostenersatz anbieten und wie ggf. dies in der Kalkulation Berücksichtigung findet.

 

Die Diakonie hat es nicht so gesehen, dass durch die Nutzung des Gebäudes Einnahmen generiert werden können. Vielmehr sollte durch die Darstellung belegt werden, wie der Bekanntheitsgrad des Sozialkaufhauses gesteigert werden kann.

Die Diakonie findet den Ansatz, damit Einnahmen zu kalkulieren, aber gut. Jedoch sollte dabei beachtet werden, wer die Räume in Anspruch nimmt (z. B. sollte für „Vorlesetage für Kinder“ keine Miete erhoben werden).

 

e) Bitte erläutern Sie, wie Sie die Umsätze für 2024 f. f. kalkuliert haben.

 

Es wurden Erfahrungswerte aus dem Sozialkaufhaus Neumünster zugrunde gelegt (ins. zum 2-Preis-System). Dort bezahlte ein Drittel der Kundschaft den niedrigeren Preis und zwei Drittel den höheren. Für 2026 und 2027 wurde eine Steigerung von jeweils 3 % angenommen.  

 

f) Aus dem Konzept und der Kalkulation wird nicht deutlich, wo und wie viel Personal Sie schon reduziert haben bzw. Sie für 2024 f. f. planen.

 

Derzeit hat die Diakonie noch kein Personal entlassen. Es wird versucht, die Personen anders innerhalb der Diakonie einzusetzen. Sollte es aber doch so kommen, müsse Personal im Umfang von drei von insgesamt sieben VZÄ entlassen werden.

 

g) Die Politik des Kreises Segeberg hat beschlossen, dass das Konzept der Träger der Sozialkaufhäuser ab 2025 ohne Zuschüsse des Kreises auskommen soll. Ihre Kalkulation sieht aber noch Zuschüsse bis mindestens 2027 vor.

 

Die Diakonie sieht den Betrieb ohne die in der Kalkulation aufgeführten Zuschüsse des Kreises in den Folgejahren als nicht realistisch an.

 

  1. BQOH:

 

a)  In den Planungen für 2024 und 2025 sind keine Einsparungen bei den Sachkosten – mit Ausnahme der Miete – erwähnt. Bitte legen Sie dar, welche Einsparungen möglich sind bzw. warum aus Ihrer Sicht keine Einsparungen möglich sind.

 

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten (Inflation, Kostensteigerungen) sind unsere Zahlen lediglich Annahmen.

 

b)  Sie führen aus, dass Sie den Betrieb des Sozialkaufhauses mithilfe von Ehrenamtlichen sicherstellen wollen, gehen dabei aber nicht darauf ein, wie Sie diese akquirieren wollen. Insofern darf ich Sie um nähere Informationen bitten.

 

Wir werden in Zeitungsartikeln und Aushängen auf die Möglichkeit der ehrenamtlichen Arbeit im Sozialkaufhaus aufmerksam machen. Auch können wir hier auf die Erfahrungen aus unseren Sozialkaufhäusern in Ostholstein zurückgreifen.

 

c)  Bei der Planung für 2025 gehen Sie davon aus, dass 20 VZÄ für den Betrieb erforderlich sind. Sie planen mit drei festangestellten Vollzeitkräften. Das bedeutet, dass Sie dann insgesamt 24 Ehrenamtliche benötigen. Das scheint mir (zu) sehr ambitioniert zu sein.

 

Bereits jetzt bieten potentielle ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bei uns im Sozialkaufhaus ihre Mithilfe/Arbeit an.

 

d)  Sofern Sie erwähnen, dass Sie Gespräche mit der Eingliederungshilfe planen, wird nicht deutlich, wie sich durch den Einsatz von drei Personen die Einnahmesituation erhöhen soll. M. W. derzeit auch noch nicht geklärt, ob diese Maßnahme denkbar wäre. Insofern bitte ich Sie um Darstellung des aktuellen Sachstandes.

 

Wir wurden aufgefordert, mit der Eingliederungshilfe in Kontakt zu treten. Die zuständige Fachdienstleitung war/ist aber erkrankt und somit konnten bisher keine weiteren Gespräche geführt werden. Diese werden aber umgehend nachgeholt. Aus diesem Grunde wurden von uns 3 VZ-Äquivalente in die Planung aufgenommen.

 

e)  Sie möchten die Öffnungszeiten erweitern. Bedeutet diese Erweiterung aber nicht auch den Einsatz von mehr Personal und Energieverbrauch?

 

Das Sozialkaufhaus wird zukünftig auch am Samstag geöffnet sein. Der Einsatz und die entsprechende Umsetzung liegen hier in unserer Verantwortung.

 

f)    Bitte erläutern Sie, wie Sie die Umsätze für 2024 f. f. kalkuliert haben.

 

Kalkulatorisch werden wir in 2023 einen Umsatz von 311.400,00 € erwirtschaften. Für 2024 wollen wir eine Umsatzsteigerung von 10% erreichen.

 

g)  In der wirtschaftlichen Planung für 2025 führen Sie aus, dass Sie zusätzlichen Einnahmen durch weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anstreben. Um welche Maßnahmen handelt es sich, sind schon diesbezügliche Gespräche schon gelaufen? Warum sind diese Einnahmen erst ab 2025 geplant?

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden durch das regionale Einkaufszentrum im Auftrag des Jobcenters und/oder der Agentur für Arbeit ausgeschrieben. Auf diese Maßnahmen muss man sich bewerben und sich einem Wettbewerb stellen. Eine Zuschlagserteilung steht alleine in der Entscheidung des regionalen Einkaufszentrums. Ob und wann es eine Ausschreibung geben wird, ist uns nicht bekannt. Eine Beantragung einer neuen AGH-Maßnahme kann erst nach Entscheidung in den Gremien des Kreises und der Stadt angestrebt werden. Ob dafür Mittel bereitgestellt werden können, steht noch nicht fest.

 

h)  Sie wollen die Öffentlichkeitsarbeit stärken und durch Werbung einen noch größeren Kundenkreis erschließen. Wie soll das passieren? Weshalb planen Sie diese Maßnahme erst ab 2025?  

 

Die Öffentlichkeitsarbeit werden wir natürlich auch bereits im Jahr 2024 starten

 

i)    Sie erwähnen, dass das Sozialkaufhauses über die Nutzung als „reines Warenhaus“ hinaus (Nutzung der Räumlichkeiten für Integrationskurse) Einnahmen generieren kann. In der Kalkulation sind aber keine derartigen Einnahmen aufgeführt. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie?

 

Für 2025 sind entsprechende zusätzlich Einnahmen ausgewiesen

 

Vertreter*innen beider Träger werden an der Sitzung teilnehmen und stehen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Konzept Transformation Skfh BB

Ausblick auf mögliche finanzielle Weiterentwicklung Skfh BB

Konzept zum Transformationsprozess des SKH Segeberg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KonzeptTransformationSkfhBB(1) (372 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ausblick auf mögliche finanzielle Weiterentwicklung Skfh BB (372 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Konzept zum Transformtionsprozess des SKH Segeberg (256 KB)      
Stammbaum:
DrS/2023/192   Antrag auf Förderung der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt   Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration   Drucksache
DrS/2023/192-01   Antrag auf Förderung der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt   Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration   Drucksache
DrS/2023/192-02   Antrag auf Förderung der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt   Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration   Bericht der Verwaltung