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Zusammenfassung: Der 5. Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) beinhaltet umfangreiche Ansätze zum ÖPNV-Ausbau im Sinne der Mobilitätswende und des Klimaschutzes, darunter auch bedarfsorientierte Angebote. Damit ist der dem JiKT-Beschluss zugrundeliegende Gedanke im RNVP-Entwicklungskonzept bereits berücksichtigt. Gemäß RNVP schlägt die Verwaltung/SVG der Politik zur RNVP-Umsetzung jährlich Maßnahmenpakete im Rahmen der verfügbaren Mittel vor. Da die Maßnahmen für den kommenden Fahrplanwechsel 12/2024 bereits feststehen, können neue Maßnahmenpakete ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 ff. entwickelt und umgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt der Selbstverwaltung deshalb einen Prüfauftrag an die Verwaltung/SVG.
Sachverhalt: Stellungnahme der Verwaltung/SVG Der 5. RNVP 2022 – 2026 definiert den Rahmen für die ÖPNV-Entwicklung in diesem Zeitraum. Er setzt im Hinblick auf die Mobilitätswende und den Klimaschutz ambitionierte Ziele und beinhaltet ein umfangreiches Entwicklungskonzept, um diese Ziele zu erreichen. Dazu gehört u.a. sowohl der Ausbau des klassischen Bus-ÖPNVs als auch bedarfsgesteuerter, App-basierter On-Demand-Verkehre (ODV). Diverse Gebiete für den ODV-Ausbau sind im RNVP-Entwicklungskonzept (Kap. 8.3.1) vorgesehen, die teilweise von Bus-ÖPNV-Maßnahmen abhängen. Diese ODV-Entwicklungsansätze befinden sich ganz überwiegend in den ländlichen Teilen des Kreises. Der Antrag ist damit im RNVP-Entwicklungskonzept bereits berücksichtigt. Die Maßnahmen des RNVP-Entwicklungskonzepts sollen gemäß RNVP (Kap. 8.3) jeweils einzeln oder zu Paketen gruppiert jährlich beschlossen und umgesetzt werden. Dazu macht die Verwaltung/SVG der Politik jährlich Vorschläge im Rahmen der verfügbaren Mittel. Da die Maßnahmen für den kommenden Fahrplanwechsel 12/2024 bereits feststehen (neue E-Kleinbuslinie Glashütter Damm, vgl. DrS/2022/237-01), können neue Maßnahmenpakete ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 ff. entwickelt und nach Beschluss in die Umsetzung gebracht werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Es wird empfohlen, die Verwaltung/SVG damit zu beauftragen zu prüfen, inwieweit bei den zum Fahrplanwechsel 12/2025 ff. vorzuschlagenden neuen Maßnahmenpaketen der vorliegende JiKT-Beschluss (DrS/2023/004) berücksichtigt werden kann.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Der bedarfsorientierte Busverkehr „Rufbus“, wie zum Beispiel mit HVV hop oder ähnlichen Unternehmen, wird ausgebaut. Dazu sollen Pilotprojekte in ländlichen Bezirken wie Sievershütten in Kombinationen mit Städten gestartet werden. Hierfür soll eine angemessene Anzahl an Testfahrzeugen für die Region zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
ohne konkretes Angebot derzeit nicht bezifferbar
Steuerliche Relevanz
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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