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Vorlage - DrS/2024/046  

 
 
Betreff: Sachstand Evaluation Kita Gesetz (KitaG); Stand: Februar 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Herr Wenzel
Federführend:FB Jugend und Bildung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
07.03.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
AGLVB_09.02.2024  
2023-09-15 KLV und LAG an SozMi - Durchführung des KiTaG - Evaluation und Weiterentwicklung der Kita-Reform-final  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Verwaltung berichtet über die geplante Hortgruppenerhöhung im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes, sowie über den momentanen Stand der Evaluation des Kita Gesetzes (KitaG), sowie Planungen des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung für das Jahr 2024ff.

Aufgrund des momentan sich schnell verändernden Sachstandes wird die Verwaltung fortlaufend berichten.

 

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung plant im Rahmen des Hauhaltbegleitgesetzes eine Veränderung der Gruppengrößen in Horten. Die vorgesehenen Änderungen des KitaG bringen Probleme für die Kitalandschaft mit. (Siehe auch Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände vom 09.02.2024.)

Des Weiteren hat die Sozialministerin Frau Touré den Evaluationsbericht ohne Zustimmung des sogenannten Fachgremiums (Vertreter von Kommunalen Landesverbänden, Landeselternvertretung, Landesarbeitsgemeinschaft der freien Träger, Land SH) bereits am 14.02.2024 einseitig veröffentlicht und somit eine interne Befassung des Fachgremiums erst im Anschluss ermöglicht (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kita/berichte_evaluation.html?nn=b796c26b-d9ce-4e49-a032-7e552e6933b8 ).

Dabei veröffentlicht das Land Schleswig-Holstein bereits erste Rückschlüsse aus dem Evaluationsbericht, sodass momentan viele Punkte fachlich unbegleitet und ausschließlich durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gelenkt in der Öffentlichkeit auftauchen.

Erst in den kommenden Wochen werden die Ergebnisse gemeinsam mit allen Beteiligten (Ministerium, kommunale Landesverbände, Träger-Organisationen und Landeselternvertretung) beraten.

Im September soll der neue Entwurf im Landtag erörtert und im November abgestimmt werden, sodass das neue Kita-Gesetz zum Januar 2025 in Kraft treten könne, so Frau Touré.

Dieser Zeitplan ist für die o.g. handelnden Akteur*innen deutlich zu kurzfristig, da erhebliche finanzielle (Fehlbedarfsfinanzierung/ neu abzuschließende Verträge), aber auch fachliche Änderungen (z.B. Absenkung von Mindeststandards und/ oder Gruppengrößenerhöhungen) bevorstehen könnten.

Die Arbeitsgemeinschaften der Kommunalen Landesverbände hatten bereits am 15.09.2023 dem Ministerium gegenüber deutlich erklärt (siehe Anhang), dass das bisherige Übergangssystem (Kommunen verbleiben als wichtiger Partner im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierung im System) zum Zielsystem geleitet werden solle.

Das Land SH hält nunmehr anscheinend bereits für 2025 an dem Zielsystem fest (SQKM wird vom Kreis ohne Fehlbedarfsfinanzierung der Gemeinden/ Städte/ Ämter gezahlt). Dies würde entweder dazu führen, dass die Kreise, ohne vorheriges Wissen über Art und Höhe, eventuelle Fehlbedarfe in Millionenhöhe zahlen, oder die Kitas, wie bereits von einigen Trägern eingeleitet, Insolvenzanträge stellen müssten. 

Stellvertretend für alle Kreise obliegt dem Kreises Segeberg, vertreten durch den Fachdienstleiter Kita, Schule Sport, Kultur (FD 51.10), die fachliche Bewertung der geplanten Maßnahmen. Er vertritt somit in dem workshop „Qualitätsanforderung und Qualitätsüberprüfung“ die Interessen aller Kreise direkt. Als Mitglied im sogenannten „5-er Kreis“ (vier Kreise vertreten zusammen mit der Geschäftsstelle des Landkreistages die Interessen aller Kreise) ist an dieser Stelle ebenfalls die Interessensvertretung für den Kreis Segeberg in besonderem Maße gegeben.

Es muss deutlich die Sorge formuliert werden, dass in den o.g. Workshops keine echte Partizipation vorgenommen wird, sondern dass das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ausschließlich seine für sich erforderlichen Fragestellungen beantwortet und die Teilnahme des Landkreistages als Mitbestimmung und damit als Sicherung des Status bewertet.

Die gegenwärtige Situation und der Ausblick auf die kommende Gesetzgebung lässt in finanzieller, aber auch qualitativer Hinsicht schwierige Gegebenheiten in der Zukunft erahnen.

Diese Befürchtung ergibt sich aus den Erfahrungen der stetigen Mitarbeit auf Landesebene seit 2019. Das Land verfolgt eigene Ziele, hört zwar dabei die Meinungen der Beteiligten der Kitalandschaft an, agiert dann aber autonom, ohne vielfach die berechtigten Erfordernisse der beteiligten Akteur*innen zu berücksichtigen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: AGLVB_09.02.2024

Anlage 2: 2023-09-15 KLV und LAG an SozMi - Durchführung des KiTaG -  Evaluation und Weiterentwicklung der Kita-Reform-final

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AGLVB_09.02.2024 (164 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2023-09-15 KLV und LAG an SozMi - Durchführung des KiTaG - Evaluation und Weiterentwicklung der Kita-Reform-final (226 KB)