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Sachverhalt: Der Kreistag hat am 09.10.2008 dem Verein für Jugend- und
Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) einen Zuschuss zum Bau eines
Versorgungsgebäudes auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn in Höhe von 900.000,00
EUR unter Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen
durch den Kreis Segeberg in Aussicht gestellt. Daraufhin erfolgte die Bereitstellung entsprechender
Haushaltsmittel in Teilbeträgen von je 450.000.- EUR für die Haushalte 2009 und
2010 unter Teilplan 366, Einrichtungen der Jugendarbeit. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist gemäß
Kreistagbeschluss die Vorlage eines Umsetzungskonzepts sowie eines Antrags
durch den VJKA, mit dem die auskömmliche Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme
unter Einbeziehung von Drittmitteln nachgewiesen wird. Auf Basis dieses Antrags
entscheidet der Kreistag endgültig über die Vergabe des Zuschusses. Mit Schreiben vom 04.06.2009 hat der VJKA seine aktuellen Kosten-
und Finanzierungsplanung für die geplanten Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz
Wittenborn übersandt (sh. Anlagen). Demnach ist auf Basis von Berechnungen des
Architekten Kölbel von Gesamtkosten in Höhe von 1.293.570 EUR auszugehen. Laut Finanzierungsplan sind davon zurzeit 1.103.570 EUR durch
vorliegende Zusagen von Geldgebern, einschließlich des Kreiszuschusses,
gedeckt. Weitere 190.000 EUR sollen gem. Finanzierungsplan durch Spenden bzw.
geldwerte Sachspenden sichergestellt werden, die zum Teil bereits ebenfalls
zugesagt sind (siehe Anlage). Unter diesen Voraussetzungen ist die Finanzierung
der geplanten Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn als gesichert zu
bezeichnen und der Zuschuss kann gewährt werden. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, dem VJKA
für die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen
Versorgungsgebäudes auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 900.000.- EUR, verteilt auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010, aus
Kreismitteln zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Förderbescheid zu erlassen. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n:
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