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Vorlage - DrS/2010/114  

 
 
Betreff: Neustrukturierung des Beratungswesens vor dem Hintergrund der Sozialraumorientierung
(siehe auch die parallele Vorlage "Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe", DrS/2010/113)
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Kerder, Bernhard
Federführend:FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.11.2010 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Sozialausschuss Vorberatung
01.12.2010 
17. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2010 
39. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
09.12.2010 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Beschlusslagen:

 

Der Kreis Segeberg bietet den im Beratungswesen tätigen freien Angebotsträgern eine Verlängerung der bestehenden Verträge der Familienbüros ohne Veränderung der Konditionen um ein Jahr bis zum 31.12.2011 an.

Die Beratungsangebote sollen ab dem 01.01.2012 im gesamten Kreisgebiet gebündelt angeboten werden.

(Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2010)

 

 

Zum 31.10.2010 soll die Verwaltung einen Vorschlag für die Neustrukturierung der Beratungsangebote im Kreisgebiet vorlegen.

(Beschluss des Sozialausschusses am 03.06.2010)

 

 

Der Kreis Segeberg bietet den im Beratungswesen tätigen freien Angebotsträgern eine Verlängerung der bestehenden Verträge der Familienbüros ohne Veränderung der Konditionen um ein Jahr bis zum 31.12.2011 an.

Die Beratungsangebote sollen ab dem 01.01.2012 im gesamten Kreisgebiet gebündelt angeboten werden. Hierfür erstellt die Verwaltung bis zum 31.10.2010 ein Umsetzungskonzept.

(Beschluss des Hauptausschusses am 07.07.2010 und des Kreistages am 08.07.2010)

 

 

2. Derzeitige jährliche Kreiszuwendungenr das Beratungswesen (Kreisgebiet ohne Norderstedt)

 

-          Erziehungsberatung:575.400,00 EUR

-          Fachberatung gegen sexuelle Gewalt:   63.500,00 EUR

-          Schwangerschaftskonfliktberatung:  12.500,00 EUR

-          Suchtberatung634.300,00 EUR

-          Schuldnerberatung355.000,00 EUR

-          kommunale Begleitmaßnahmen zum SGB II 
(Wohnungslosigkeit, Finanzen, Sucht):185.000,00 EUR

-          Koordination der Familienbüros
Bad Bramstedt und Bornhöved:   63.000,00 EUR

-          Mietkosten für die Familienbüros
Bad Bramstedt und Bornhöved  44.000,00 EUR

 

Gesamt:         1.932.700,00 EUR                           

 

3. Umsetzung

 

Im Interesse einer Optimierung und wirtschaftlicheren Steuerung des Beratungswesens soll dieses schrittweise umstrukturiert werden.

 

Langfristig sollen alle Beratungsleistungen jeweils an mehreren Standorten im Kreis Segeberg gebündelt werden, so dass umfassende, bürgernahe und integrierte Prävention, Hilfe und Beratung angeboten wird.

 

Berücksichtigung finden dabei

-          Die sozialräumliche Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes des Kreises Segeberg ab 01.01.2012

-          die Organisationsstruktur und räumliche Aufstellung der Jobcenter im Kreis Segeberg ab 01.01.2011

-          die Anpassung der Kommunalen Begleitmaßnahmen zum SGB II an die übrige Beratungslandschaft

-          die sozialen Angebote und Bedarfe in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises

 

Die Umsetzung dieses Konzept soll gestaffelt bzw. in zunächst zwei Strängen erfolgen:

 

3.1.            Erziehungsberatung, Fachberatung gegen sexuelle Gewalt

 

r den Wirkungskreis der Erziehungsberatung soll eine enge Kooperation mit den noch zu schaffenden Sozialräumen (= Regionen) und den dort tätigen Sozialraumteams (= Mitarbeiter/

innen ASD-Jugendamt) geschaffen werden.

 

Die derzeitige Planung geht von vier Sozialräumenr das Kreisgebiet (ohne Norderstedt) aus. Die dort tätigen Sozialraumteams sollen ihren Dienstort im jeweiligen Sozialraum haben. Ebenso sollen in den jeweiligen Regionen Beratungsstandorte der Erziehungsberatungsstellen angesiedelt sein.

Die Sozialraumteams und die jeweilige Erziehungsberatungsstelle

-          arbeiten verbindlich zusammen in Fragen der Hilfen für Kinder, Eltern, Familien,

-          beraten über die mögliche Gewährung und ggf. Art der Durchführung individueller, Beratungen oder Hilfen zur Erziehung gem. SGB XIII,

-          kooperieren in Fragen der Gestaltung des Sozialraums und

-          treffen Absprachen mit anderen Akteuren des Sozialraums.

 

Leistungen der Erziehungsberatungsstellen:

-          Beratungen gem. §§ 17; 18 und 28 SGB VIII,

-          Teilnahme an den wöchentlichen kollegialen Beratungen des jeweiligen Sozialraumteams (Gestaltung der Hilfestrukturen und Beratung individueller Hilfen),

-          Beratungen und Hilfen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27; 29 35a SGB VIII),

-          Durchführung von Hilfen zur Erziehung im ambulanten und teilstationären Bereich (§§ 27; 29; 30; 31 SGB VIII),

-          Kooperation und enge fachliche Zusammenarbeit mit anderen Beratungsangeboten in der Region,

-          Mitwirkung an Arbeitskreisen, Netzwerken und sonstigen Zusammentreffen im Sozialraum.

 

Dieser Prozess wird fachlich begleitet und beraten durch Prof. Dr. Wolfgang Budde (FH-Potsdam) und Herrn Frank Früchtel (FH-Coburg), zwei seit vielen Jahren und für viele Kommunen auf diesem Gebiet tätige Fachleute der Konzeptionierung und Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung.

 

3.2.            Soziale Beratung (Sucht, Schulden, Wohnungsnot, Pflege, Migration, psychische Erkrankungen)

 

Der Mensch mit Unterstützungsbedarf steht im Mittelpunkt eines umfassenden Hilfe- und Bedarfssystems. Die Wechselwirkungen zwischen (Langzeit-) Arbeitslosigkeit und anderen Belastungen in den Familien (bspw. Sucht, Schulden, Erkrankungen) soll durchbrochen werden. Die Strukturen der Sozialen Beratungsangebote sollen sich eng an Bedarf und Willen der Hilfeempfänger orientieren.

 

Die Beratungsleistungen sollen mittelfristig zunächst inhaltlich auf dem bisherigen Stand fortgeschrieben werden, d.h. die bisherigen Träger, Aufgabengebiete und Standorte bleiben vorerst erhalten. In den ab 01.01.2012 geltenden Verträgen soll ein umfassender Beratungsvorrang für Klienten der Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung, der Eingliederungshilfe und der Jobcenter sowie eine grundsätzliche Beteiligungspflicht an der Sozialraumorientierung festgeschrieben werden.

 

Fernziel ist, ein weiter gefasstes, integriertes Konzept umzusetzen. Eingebunden sollen dann sein alle Beratungsleistungen, die Jugendhilfe und möglichst die Aufgabengebiete der Sozialen Sicherung und Eingliederungshilfe.

 

Gründe für einen längerfristigen Gestaltungsprozess:

-          Die Schnittstellen zwischen Jobcenter uns sozialintegrativen Leistungen müssen erst genau beschrieben und mit Leben gefüllt werden.

-          der erhebliche Arbeitsaufwand, der für den Gestaltungsprozess zur Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe benötigt wird,sst die Bewältigung eines weiteren derartig umfänglichen Projekts nur gestaffelt zu.

 

Die jeweiligen Planungen werden über die gesamte Zeit zwischen den Beteiligten im Sozialraum (Jugendamt, Sozialamt, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Beratungsstellen) eng aufeinander abgestimmt, koordiniert und verfolgen das Ziel, ab spätestens 2015 alle Beratungsleistungen in einem sozialraumorientierten Konzept integriert zu haben.

 

Dieser Prozess wird begleitet durch die Fachberatung, die auch die Einführung und Umsetzung der Sozialraumorientierung im Jugendhilfebereich unterstützt.

 

 

3.3.            Vertragswesen

 

Die neu gestalteten Verträge werden den politischen Gremien des Kreises im 2. Quartal 2011 vorgelegt.

 

Die Träger der freien Jugendhilfe werden in den laufenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (AG 78) beteiligt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Teilnahme an der Umsetzung der Umstrukturierung des Beratungswesens gemäß dem vorgestellten Konzept soll zunächst den derzeit im Kreis Segeberg tätigen Beratungsträgern angeboten werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Umstrukturierung des Beratungswesens soll ohne Kostensteigerung r die künftigen Haushalte vollzogen werden.

 X

Mittelbereitstellung

 

 

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein