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Vorlage - DrS/2010/135  

 
 
Betreff: Reduzierung von Sozialhilfeaufwendungen durch Personaleinsatz;
hier: Hilfeplanung in der Pflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Andrasch, Elke
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
01.12.2010 
17. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Aufwendungen für ambulanten und stationäre Hilfen zur Pflege konnten in den Jahren 2008 (11.210.000,-€) 2009 (11.325.368,-€) 2010 (voraussichtlich 11.303.785,-€) trotz steigender Fallzahlen nahezu konstant gehalten werden. Dies ist auf eine hohe Fachlichkeit der Sachbearbeiter hinsichtlich der Prüfung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, der Verhandlung der Pflegesätze und der Unterhaltsheranziehung zurückzuführen.

 

In Gegensatz zur Eingliederungshilfe ist in der Hilfe zur Pflege keine Hilfeplanung eingesetzt.

Der Kreis Segeberg zahlt zum Beispiel monatlich für ca. 55 Menschen unter 60 Jahren ohne Pflegestufe in einer Einrichtung 160.000,-€. Da diese Menschen in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, wird nur ihr Bedarf in der Pflege gedeckt. Die Entscheidungen zur Kostenübernahme werden aufgrund ärztlicher Gutachten getroffen. Weil eine Hilfeplanung von Seiten des Kreises  nicht stattfindet, kann  auch nicht ausreichend geprüft werden, welche Hilfen diese Menschen benötigen, um ggf. den Übergang in ein Leben außerhalb der Einrichtung zu gestalten.  Diese Problematik ist nicht an eine Einrichtung gebunden, sondern wird auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen, wenn über Einzelschicksale von jungen Menschen berichtet wird, die im Pflegeheim aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles leben.

 

Neben den genannten sozialen Aspekten würde der Einsatz von Personalkosten von 20.000,-€r eine 0,5 Stelle sich schon rechnen, wenn nur 2 Menschen aus dem stationären Bereich in die teilstationäre oder ambulante Hilfe wechseln könnten.

 

In der ambulanten Hilfe zur Pflege werden schwerstpflegebedürftige Menschen auch rund um die Uhr betreut, oftmals im Arbeitgebermodell. Hier ist eine Hilfeplanung dringend erforderlich, da es für die Sachbearbeiter nicht leistbar ist, den Bedarf jeder individuellen Hilfesituation in Abgrenzung familiärer Unterstützung und professioneller Hilfe zu bewerten.

 

Das Land Schleswig-Holstein sieht im Ausführungsgesetz zum SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch), das sich zurzeit noch im Abstimmungsverfahren befindet, Budgets in der stationären Hilfe vor, die es den Kreisen ermöglichen sollen, Einspareffekte aus der Umsteuerung von stationär zu ambulant selber zu nutzen. Eine valide Bewertung der Auswirkungen dieses Gesetzes  ist aber noch nicht möglich.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Hilfeplanung in der Pflege unter Berücksichtung der finanziellen Folgen sowohl hinsichtlich der Kostenentwicklung als auch in Bezug auf die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kreisen und kreisfreien Städten zu erstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

        keine im Rahmen des Prüfauftrages

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme