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Vorlage - DrS/2011/136  

 
 
Betreff: Vertrag mit der Stadt Norderstedt über die Einrichtung und den Betrieb einer Rettungsleitstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Schröder
Federführend:FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
28.11.2011 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2011 
52. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
08.12.2011 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Leitstelle Anlage A Synopse  
Leitstelle Anlage B Auswertung Norderstedt  
Leitstelle Anlage C Auswertung Neumuenster  
Leitstelle Anlage D Auswertung West  
Leitstelle Anlage E Auswertung Zusammenfassung  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg hat die Aufgabe zur Einrichtung und zum Betrieb einer integrierten Rettungsleitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15.01.2004 auf die Stadt Norderstedt übertragen. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2013. Er verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

 

Abgesehen davon, dass Verträge grundsätzlich immer wieder zu hinterfragen sind, wurde zu Beginn des Jahres vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einführung des Digitalfunks die Diskussion über die Struktur der Leitstellen im Land Schleswig-Holstein seitens des Innenministeriums neu aufgenommen. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Landesrechnungshof nach Prüfung der Leitstellen vom Land fordert, an dem Ziel von 4 kooperativen Leitstellen im Land Schleswig-Holstein festzuhalten.

 

Der Landesrechnungshof kommt in seiner Prüfungsmitteilung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn zu folgendem Ergebnis:

Die Übernahme der Leitstellenaufgaben durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt ist sicherlich für den Kreis Segeberg zurzeit eine finanziell attraktive Lösung. Damit ist jedoch die angedachte große Lösung der KRLS West unter Einbeziehung des Kreises verhindert worden. Langfristig mit Blick auf die Einführung des Digitalfunks dürfte sich diese Lösung finanziell nachteilig für den Kreis Segeberg und die anderen betroffenen Kreise auswirken. Daher sollte der Kreis Segeberg die Gelegenheit nutzen, sich der KRLS West anzuschließen. Diese verfügt über ausreichende räumliche Kapazitäten, um auch den Kreis Segeberg noch mit zu versorgen. Es müsste lediglich das Personal aufgestockt werden.“ Im Fazit trifft der Landesrechnungshof die Aussage: „Der Kreis Segeberg ist aufgefordert, sich der KRLS West anzuschließen.“

 

Angesichts dieser Voraussetzungen hat der OVG-Ausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2011 eine Arbeitsgruppe zum Thema Leitstelle mit einem Vertreter je Fraktion eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich in der Zeit vom 09.06.11 bis zum 15.11.11 an insgesamt 8 Terminen mit dem Thema befasst. In die Entscheidungsfindung wurden neben dem zuständigen Fachdienstleiter der Stadt Norderstedt auch die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen und der Kreiswehrführer eingebunden, die sich in der Sitzung der Arbeitsgruppe am 15.08.2011 alle für den Erhalt der Leitstelle in Norderstedt ausgesprochen haben.

 

Kurz darauf ging ein Angebot der Stadt Neumünster zur Wahrnehmung der Leitstellentätigkeit für den Kreis Segeberg ein. Seitens der Arbeitsgruppe wurde daraufhin beschlossen, umliegende Leitstellen bezüglich einer möglichen Leitstellenkooperation anzuschreiben. Es wurde ein Fragenkatalog erarbeitet, der sich mit den Themenfeldern Organisation, Technik und Kosten befasst. Der Kreis Pinneberg (für die Kooperative Regionalleitstelle West), der Kreis Stormarn (für die Regionalleitstelle Süd), die Stadt Neumünster sowie die Stadt Norderstedt haben diesen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung bis zum 31.10.2011 erhalten. In der Zwischenzeit hat sich die Arbeitsgruppe des OVG-Ausschusses mit einem Bewertungssystem der Antworten und der Gewichtung der Themenfelder befasst. Es wurde festgelegt, dass bei der Auswertung der Antworten der Bereich Organisation mit 30%, der Bereich Technik mit 30% und der Bereich Kosten mit 40% gewichtet werden sollen.

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 10.11.11 erfolgte die Auswertung der eingegangenen Antworten. Seitens des Kreises Stormarn erfolgte keine Beantwortung. Die eingegangenen Antworten wurden in Form einer Synopse (Anlage A) zusammengestellt. Die Arbeitsgruppe hat auf Grundlage der vorher festgelegten Gewichtung die eingegangenen Antworten bewertet (Anlage B E).

 

Nach Auswertung der Ergebnisse der Bewertungsmatrix empfiehlt die Arbeitsgruppe des OVG-Ausschusses, den Vertrag mit der Stadt Norderstedt über die Einrichtung und den Betrieb einer Rettungsleitstelle nicht zu kündigen. Der Vertrag verlängert sich damit automatisch um 5 Jahre bis zum 31.12.2018.

 

Die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen, der Kreiswehrführer sowie der zuständige Fachdienstleiter der Stadt Norderstedt wurden am 15.11.11 von der Arbeitsgruppe des OVG-Ausschusses über das Ergebnis informiert. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde von allen begrüßt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Vertrag mit der Stadt Norderstedt über die Einrichtung und den Betrieb einer Rettungsleitstelle wird nicht gekündigt. Der Vertrag verlängert sich damit automatisch um 5 Jahre bis zum 31.12.2018.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

In der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Leitstelle Anlage A Synopse (29 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Leitstelle Anlage B Auswertung Norderstedt (15 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Leitstelle Anlage C Auswertung Neumuenster (16 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Leitstelle Anlage D Auswertung West (16 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Leitstelle Anlage E Auswertung Zusammenfassung (15 KB)