Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Betreuung   

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 6.4
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2014/186 Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet;
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Betreuung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Andrasch, Elke
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreispräsident stellt den Beschlussvorschlag des Sozial- und Hauptausschusses zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

-          Kommunen erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale, wenn sie eigenverantwortlich in vollem Umfang die Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet abdecken; es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg statt.

-          Kommunen, die hauptamtliche Kräfte oder andere Träger mit der Betreuung beauftragen, aber die Verantwortlichkeit weiterhin beim Kreis Segeberg sehen, erhalten 50 % der Betreuungskostenpauschale.

-          Kommunen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erhalten 20 % der Pauschale, wenn sie dem Kreis bestätigen, dass sie Leistungen entsprechend dem Erstattungserlass des Landes erbringen und somit die Voraussetzungen nach dem Erstattungserlass des Landes erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 50Ablehnung: -Enthaltung: -

(Ein Abgeordneter ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.)