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Der Kreispräsident stellt den Beschlussvorschlag des Sozial- und Hauptausschusses zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt: - Kommunen erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale, wenn sie eigenverantwortlich in vollem Umfang die Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet abdecken; es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg statt. - Kommunen, die hauptamtliche Kräfte oder andere Träger mit der Betreuung beauftragen, aber die Verantwortlichkeit weiterhin beim Kreis Segeberg sehen, erhalten 50 % der Betreuungskostenpauschale. - Kommunen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erhalten 20 % der Pauschale, wenn sie dem Kreis bestätigen, dass sie Leistungen entsprechend dem Erstattungserlass des Landes erbringen und somit die Voraussetzungen nach dem Erstattungserlass des Landes erfüllen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 50Ablehnung: -Enthaltung: - (Ein Abgeordneter ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.)
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