Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Änderung des Frauenförderplanes  

 
 
44. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2016/119 Änderung des Frauenförderplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lietsch, Jutta
Federführend:Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung Bearbeiter/-in: Döring, Petra
 
Wortprotokoll

Zu Beginn weist Frau Höppner-Reher darauf hin, dass der Plan kein Ergebnis aus der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sei, sondern der Dienststelle, die auch vollumfänglich verantwortlich sei.

Frau Tiedt ergänzt, dass er in Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrates und des Personalamtes entstanden sei. Es ginge nicht allein darum Frauen zu fördern, sondern auch den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken und die Gleichstellung von Mann und Frau gleichermaßen zu fördern.

Der Vorsitzende verwies auf die im Vorwege von einer AG erarbeiteten und zugesandten Ergebnisse und stellt die Anmerkungen der Arbeitsgruppe zur Änderung vor, auf die von der Verwaltung eingegangen werden sollen.

Die folgenden Änderungen werden von der Verwaltung umgesetzt:

-Es werden einheitlich die Begriffe „Männer und Frauen“ sowie bei gleichzeitiger Ansprache in Beschäftigte verwendet.

-Das Anfangszitat von Frau Badinter wird durch Art. 3 des Grundgesetzes ersetzt.

-Die Formulierung in II A 3 wird als „besondere“ Zielgruppe beschrieben.

-In II E 1 wird ergänzt, dass auch die Vorverurteilung eine Benachteiligung darstellt.

-In II E 2 wird hinter dem Wort Mobbing mit einem Spiegelstrich das Wort „Bossing“ ergänzt.

Positiv merkt Frau Lessing an, dass erkannt wurde, dass bei der Wiedereingliederung noch ein Defizit vorhanden sei. Diesem Defizit soll mit Maßnahmen entgegengewirkt werden.

 

Frau Tiedt erklärt, dass das Angebot von Führung in Teilzeit sich am Gesetz orientiere. Es müsse eine Einzelfallprüfung im konkreten Fall erfolgen. Möglich sei eine Führung in Teilzeit, wenn die Aufgaben sinnvoll teilbar seien oder in Projekten.

Die Besetzung einer Führungsposition mit zwei Personen sei anspruchsvoll könne aber auch Vorteile dadurch bringen, dass zwei verschiedene Charaktere und Führungsstile vertreten seien. Letztendlich sei Führung in Teilzeit aufwändiger aber nicht unmöglich.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Tiedt, dass der Begriff „dienstliche Belange“ im Einzelfall auszulegen sei. In jedem Fall müsse aber der Dienstbetrieb aufrechterhalten bleiben, was durch eine Vertretung geregelt werden könne.

 

Frau Höppner-Reher erläutert, dass die Gründe für Vorbehalte ermittelt werden müssen, welche Frauen gegen Führungspositionen hätten, damit diesen entgegengesteuert werden könne.

 

Abschließend bittet der Vorsitzende die Verwaltung die Anmerkungen umzusetzen, damit der dann so geänderte Plan in der nächsten Hauptausschusssitzung beschlossen werden kann.