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Sachverhalt: Der im Dezember 1993 vom Kreistag verabschiedete Frauenförderplan des Kreises Segeberg wurde in seiner ab 01.01.1997 geltenden Fassung den zwingenden Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes angepasst. In den Jahren 2004 und 2011 erfolgte eine nochmalige Überarbeitung des Frauenförderplanes.
Der gesetzlichen Verpflichtung des § 11 Gleichstellungsgesetz nachkommend wurde der Frauenförderplan von einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Fachdienst Personal und Organisation, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat überarbeitet.
Die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Synopse.
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt den Frauenförderplan in der beigefügten Neufassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n: Synopse zur Änderung des Frauenförderplanes Frauenförderplan 2016
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