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Auszug - Einrichtung von Pflegefamilien für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 54 Abs. 3 SGB XII  

 
 
24. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2016/071-1 Einrichtung von Pflegefamilien für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 54 Abs. 3 SGB XII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Heinze, Jan HaukeBezüglich:
DrS/2016/071
Federführend:Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Heinze, Jan-Hauke
 
Wortprotokoll

Herr Heinze erklärt eingangs, dass die vorgesehene Richtlinie leider nicht vorliege, aber für nächstes Jahr geplant sei.

Er erläutert auf Nachfrage, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht seien. Davon seien ca. 15 behindert oder von Behinderung bedroht nach §§ 53, 54 SGB XII. Die Kriterien für eine Pflegefamilie seien wie in der sonstigen Jugendhilfe auch einzelfallbezogen. Mit den Familien finde ein laufender Austausch statt, außerdem hätten sie einen Anspruch auf Beratungsgespräche. Die Aufnahme in eine Pflegefamilie sollte auf Dauer angelegt sein, da jeder Wechsel zu einem Beziehungsabbruch führe, welcher schädlich für die Kinder sei.

 

Pause 20:00 – 20:10 Uhr