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Auszug - Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006  

 
 
45. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2016/061-2 Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
  Bezüglich:
DrS/2016/061
Federführend:Finanzen und Finanzcontrolling Bearbeiter/-in: Dockwarder, Gunda
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dockwarder stellt die Präsentation vor, die dem Protokoll beigelegt ist.

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

Die überarbeiteten Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg treten wie folgt am 01.01.2017 in Kraft:

 

a)Auf die Aufnahme einer Mindestlohnregelung wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 6Ablehnung: 6Enthaltung: -

 

 

b)Ziff. 3.5  erhält folgende Fassung: Die Berechnungsgrundlage bildet die von dem zuständigen Fachdienst jährlich ermittelte bereinigte Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden pro Einwohner/In (= Finanzkraft nach dem Finanzausgleichsgesetz abzüglich der Beträge für Kreisumlage).

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

c)Im Übrigen treten die Richtlinien in der vorgelegten Fassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation zur Richtlinie (467 KB)