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Auszug - Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) - Vertrag zur weiteren institutionellen Förderung   

 
 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2018/177-1 Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) - Vertrag zur weiteren institutionellen Förderung

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Klimpel, AngelaBezüglich:
DrS/2018/177
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stankat weist darauf hin, dass seitens Frau Oelschlägel eine Befangenheit bei diesem TOP vorliege (Herr von Essen ist noch nicht anwesend). Zunächst könnten aber inhaltliche Fragen an Frau Oelschlägel gestellt werden.

 

Frau Oelschlägel teilt auf Nachfrage von Herrn Storjohann mit, dass die Juleica Kurse von VJKA und KJR gemeinsam angeboten werden würden. Die Abrechnung erfolge jedoch über den KJR. Frau Schulz möchte wissen, warum das Projekt „Stadt der Kinder“ nicht Vertragsgegenstand sei. Herr Wenzel erläutert, dass der Vertrag hauptsächlich die institutionelle Förderung regele, einzelne Projekte würden gesondert gefördert werden.

 

Frau Oelschlägel verlässt den Raum.

 

Frau Saggau lobt den Vertrag, da nun eine klare Aufgabenverteilung geregelt sei. Herr Heyl sieht die detaillierte Nennung der Aufgaben in § 7 kritisch und spricht sich für eine allgemeinere Formulierung aus, da bei Aufgabenänderungen jedes Mal eine Vertragsänderung notwendig sei.

 

Herr Waldheim verweist auf § 2 und stellt fest, dass die Nennung der Aufgaben des KJR entfallen könnte, da in dem Paragraphen bereits auf die bestehende Satzung des KJR hingewiesen werde. Herr Stankat erklärt, dass die Aufgaben beispielhaft genannt worden seien. So könne vermieden werden, dass der KJR seine Satzung dahingehend ändert, dass die Aufgaben dann nicht mehr dem Hintergrund des Vertrags entsprechen. Frau Raad ergänzt, dass durch die Nennung der Aufgaben auch in vielen Jahren noch deutlich werde, welche Ziele durch den Vertrag verfolgt werden sollen. Der Vertrag habe eine unbefristete Laufzeit.

 

Herr Waldheim regt an, die Kündigungsregelungen des § 9 Ziffer 2 und 3 in § 8 zu verschieben, da es in § 8 thematisch besser passen würde. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Frau Schulz weist darauf hin, dass in § 7 Ziffer 4.4 das Projekt JIM`s Bar aufgeführt sei, die Stadt der Kinder solle als Projekt jedoch nicht in den Vertrag aufgenommen werden. Sie schlägt vor, den Punkt zu streichen, auch diesem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Herr Schuchardt teilt mit, dass neue Vertragsverhandlungen notwendig seien, wenn der Ausschuss Änderungen beschließe. Frau Raad schlägt vor, einen Beschluss mit den Änderungen zu fassen, um keine weitere Zeit zu verlieren. Sollte der KJR den Änderungen zustimmen, sei der Vertrag gültig, anderenfalls müsse nach der Sommerpause ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bereits seit 2015 unbefristet gewährte Institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) in Höhe von 35.000 EUR jährlich, in einem Vertrag gemäß beiliegendem Entwurf verbindlich festzuschreiben.

 

Im Vertrag werden folgende Änderungen vorgenommen:

-          § 7 Ziff. 4.4 wird gestrichen

-          § 9 Ziff. 2 + 3 werden in § 8 aufgenommen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12      Ablehnung: -  Enthaltung: 1