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Auszug - Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg - Informationen zur Vertragsanpassung ab 01.01.2022 - Bericht des Geschäftsführers  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2021/101 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg
- Informationen zur Vertragsanpassung ab 01.01.2022
- Bericht des Geschäftsführers
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Klimpel, Angela
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Klimpel, Angela
 
Wortprotokoll

Herr Pohlmann verweist auf eine Mail von Frau Lessing, die an die Ausschussmitglieder weitergeleitet worden ist. Hier sei angeregt worden, die Beschlussfassung zum Vertrag mit dem VJKA bereits in der Septembersitzung des Kreistags vorzunehmen. Herr Wenzel teilt mit, dass dies von der Verwaltung ohnehin so geplant sei, man nur im Falle von zusätzlichem Beratungsbedarf der Fraktionen einen weiteren Durchlauf in den Fachausschüssen bis zum Dezember vorgesehen habe.

 

Herr Lück und Herr Evdedurmaz stellen anhand einer Präsentation (s. Anlage zum Protokoll) die Arbeit des VJKA unter Pandemiebedingungen vor. Viele Angebote seien digital durchgeführt worden und sehr erfolgreich verlaufen. Frau Paffendorf erläutert die finanzielle Entwicklung des Vereins.

 

Herr Storjohann stellt fest, dass zum Jahresende 2020 insgesamt rund 592.000 € Kassenbestand plus liquide Mittel u.a. aus Abschreibungen vorhanden seien.

 

Hierzu erklären Frau Paffendorf und Herr Stankat, dass diese Mittelbestände einerseits zum Teil aufgrund von bestehenden Verbindlichkeiten noch abfließen werden, andererseits in der Empfehlung der AMB begründet seien, ca. zwei Monatsgehälter des Vereins (etwa 400 TEUR) aus Liquiditätsgründen in der Rücklage zu halten.

 

Gleichwohl legten die Zahlen nahe, für das zurückliegende Jahr 2020, dessen Wirtschaftstätigkeit in mehrfacher Hinsicht von Corona und Gebäudesanierung geprägt gewesen sei, eine Rückzahlung an den Kreis zu fordern. Seitens des VJKA sei ein Angebot über die Höhe des rückzahlbaren Zuschusses, insbesondere angesichts des bezogenen Kurzarbeitergelds, erfolgt. Dieses werde jetzt von der Verwaltung geprüft und erforderlichenfalls auch mit dem RPA rückgekoppelt.

 

Anschließend werde eine Vorlage für den Jugendhilfeausschuss erstellt, aus deren Ergebnis die Verwaltung auch einen Referenzwert für den VJKA-Zuschuss ab dem Jahr 2022 ableiten wolle. Herr Lück teilt mit, dass im laufenden Jahr 2021 mit einem positiven Vereinsergebnis von rund 326.000 € zu rechnen sei. Dies werde zwar unterhalb der von der AMB empfohlenen 400.000 € Liquiditätsreserve liegen, sei aber als ausreichend zu betrachten. Die Beteiligten zeigen sich sehr froh über die positive Entwicklung der Vereinsfinanzen und stellen fest, dass mit der zurückliegenden Vertragsperiode eine erneute Insolvenzgefahr des VJKA erfolgreich abgewendet werden konnte.