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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler zum Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur bzgl. der investiven Kulturförderung  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 9.1
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2021/276-1 Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler zum Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur bzgl. der investiven Kulturförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Freie WählerBezüglich:
DrS/2021/276
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Azubi, L
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussion und Abstimmung s. TOP 9

 

Beschluss:

Die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg werden wie folgt geändert:

 

Der dritte Punkt wird wie folgt gefasst:

 

„Im investiven Bereich sind kreisangehörige Kommunen antragsberechtigt. Ferner sind gemeinnützige juristische Personen im Sinne von § 52 Abgabenordnung antragsberechtigt, wenn ihnen Mittel im Rahmen des Denkmalschutzes bewilligt wurden.

 

Kreiseigene Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

20

 

20

SPD

 

11

 

11

B 90/ Die Grünen

 

8

 

8

FDP

3

 

 

3

AfD

 

4

 

4

WI-SE

 

2

 

2

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

 

2

 

2

Gesamt

5

47

 

52