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Auszug - Musikschule Norderstedt: Institutionelle Förderung bis einschließlich des Jahres 2027  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport VIDEOKONFERENZ
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: online
Ort:
Zusatz: Die Liveübertragung der Sitzung erreichen Sie über folgenden Link: https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Politik-Wahlen/Livestream-der-Sitzungen-und-Ausschüsse/
DrS/2018/130-2 Musikschule Norderstedt: Institutionelle Förderung bis einschließlich des Jahres 2027
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Kesselboth, Miriam und Schleicher,SusanneBezüglich:
DrS/2018/130
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schleicher erläutert die Vorlage. Es werden keine Frage gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Auszahlung der unter Punkt 2.1 der DrS/2018/130-2 aufgeführten Nachzahlung bei der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt für das Jahr 2021 in Höhe von 2.392,91 EUR wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Summe im Haushaltsjahr 2022 auszuzahlen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Andernfalls sollen die Mittel für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.

 

b) Ab dem Jahr 2022 entfällt die bisherige Begrenzung der 2 % Regelung bei der jährlichen Kostensteigerung gemäß dem Beschluss DrS/2018/130-1. Die Berechnung der institutionellen Förderung der Musikschule Norderstedt erfolgt wie bisher auf Grundlage der Kosten der Kreismusikschule des Vorjahres (Jahresendergebnis) und der Anzahl der jugendlichen Einwohner. In Bezug auf die Regelungen zur Kreismusikschule im Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit für die Jahre 2022-2026 soll die Förderung der Musikschule Norderstedt befristet bis einschließlich des Jahres 2027 fortgeführt werden. Für die Stadt Norderstedt gelten die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage (DrS/2018/130-2) genannten Fördervoraussetzungen. Die Mittel werden entsprechend der vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das jeweilige Haushaltsjahr eingestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12