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Auszug - Änderung der Eigenbetriebssatzung (ISE) und der Errichtungs- und Orga-nisationssatzung der GMSE AöR  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 10:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2008/119 Änderung der Eigenbetriebssatzung (ISE) und der Errichtungs- und Orga-nisationssatzung der GMSE AöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Thorsten Ingo Wolf
Federführend:Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle Beteiligt:Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
Bearbeiter/-in: Krügel, Petra  Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung
   Finanzen und Finanzcontrolling
   FB Zentrale Steuerung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

§ 8 und § 9 der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ vom 05.07.2007, ergänzt am 04.10.2007, werden wie folgt neu gefasst:

§ 8 – Betriebsbeginn, Wirtschaftsjahr und Buchführung

(1)   Der Betriebsbeginn ist der 01.01.2008.

 

(2)   Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

(3)   Die Haushaltswirtschaft wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik geführt.

 

 

§ 9 – Prüfung

(1) Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

(2) Die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Betriebsleitung erfolgt gem. § 116 Absatz 1 Nr. 4 GO durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg.

 

Die neue Anlage 1 (Immobilien-, und Liegenschaftsbestand) und die neue Anlage 2 (Darlehensverbindlichkeiten) ersetzen die alten Anlagen 1und 2 und werden Bestandteil dieser geänderten Eigenbetriebssatzung.

 

§ 10 der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kreises Segeberg für das Kommunalunternehmen Anstalt öffentlichen Rechts „Gebäudemanagement des Kreises Segeberg“ (GM AöR) vom 16.10.2007, geändert durch Änderungssatzung vom 27.08.2008, wird wie folgt neu gefasst:

§ 10 – Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
(1) Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks und der Grundsätze der doppelten Buchführung in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik zu führen. Der Wirtschaftsplan ist dem Kreis zuzuleiten.


(2) Die Prüfung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Bestimmungen des Abschnittes II des Kommunalprüfungsgesetzes.

 

(3) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung und Übersendung des Berichtes über die Abschlussprüfung durch die Prüfungsbehörde dem Verwaltungsrat unverzüglich zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von sämtlichen Vorstandsmitgliedern unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprüfung sind dem Kreis zuzuleiten.

 

(4) Die Anordnungen und Ausführungen finanzwirksamer Vorgänge sind personell und organisatorisch zu trennen. Die mit diesen Aufgaben Betrauten dürfen nicht durch ein Angehörigenverhältnis im Sinne des § 81 Abs. 5 LVwG verbunden sein.

  

 

Pause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 43                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 17