Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Auszug - Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG SH für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2010  

 
 
12. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2011/012 Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG SH für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Kerder, Bernhard
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Beteiligt:FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Bearbeiter/-in: Zierke, Beate   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stankat erklärt, dass davon auszugehen ist, dass mit einer 35%igen Betreuungsquote bis 2013 nicht auszukommen ist

Herr Stankat erklärt, dass davon auszugehen sei, dass mit einer 35%igen Betreuungsquote für den U3-Bereich bis 2013 voraussichtlich nicht alle künftigen Nachfragen erfüllt werden könnten. Dies sei jedoch regional sehr unterschiedlich zu betrachten. Der Kreis befinde sich mit den Kommunen im Dialog. Sollte die 35%ige Quote bis 2013 erreicht werden können, entspreche dies aber der gegenwärtigen Zielvorgabe. Zurzeit habe der Kreis eine Versorgungsquote von 21%. Damit sei der Zielwert für 2010 fast erreicht. Bei den vom Jugendhilfeausschuss gesetzten Zielen handele es sich um realistische Ziele. Weitergehende Ziele, z.B. bis 2013 eine 50%ige Versorgungsquote zu erreichen, seien aus derzeitiger Sicht operativ und investiv nicht erreichbar. Herr Stankat bittet daher darum, an den in 2007 vom Jugendhilfeausschuss festgelegten Ausbauzielen zunächst festzuhalten. Der Ausschuss diskutiert, ob die Versorgungsquote auf 50% erhöht werden sollte. Der Vorsitzende schlägt vor, die Thematik in den Fraktionen zu beraten und darauf hinzuwirken, dass für diese Aufgabe mehr Mittel bereitgestellt werden. Der Ausschuss wird über die Höhe der Zielsetzung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten.