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Auszug - Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum- Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch den Landesrechnungshof Schleswig- Holstein  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreistagssitzungssaal
Ort: Hamburger Straße 30, Bad Segeberg
DrS/2011/062 Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum- Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch den Landesrechnungshof Schleswig- Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Andrasch, Elke
Federführend:Soziale Sicherung Beteiligt:Kita, Jugend, Schule, Kultur
Bearbeiter/-in: Heinze, Jan-Hauke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

 

Frau Altenhöner erläutert die Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht des Landesrechnungshofes.

Herr Miermeister äußert die Erwartung nach einem landesweiten Benchmarking, damit eine Vergleichbarkeit der Kreise erreicht werden kann. Frau Andrasch sagt zu, dass der Kreis Segeberg mit dem Wunsch nach einem Benchmarking an den Landkreistag herantreten werde.

Es ist zu prüfen, ob Schuldnerberatung in das bestehende Benchmarking nach dem SGB XII eingespeist werden könne, erklärt Frau Hartwieg.

Der Kreis Segeberg wird unverzüglich an den Landkreistag herantreten.

 

Suchtberatung

 

Die Vorsitzende weist die Kritik des Landesrechnungshofes zurück. Die Beratungsstellen des Kreises Segeberg hätten niedrigschwellige Zugänge. Den Konflikt sieht Herr Stankat darin, dass das Ideal einer möglichst präventiven Beratung der reinen Kostenbetrachtung des Landesrechnungshofes entgegenstünde. Des Weiteren würde es keine Probleme bei der Vorlage der Berichte und Verwendungsnachweise durch die Beratungsstellen geben. Zudem sei die Erfassung des Landesrechnungshofes retrospektiv. Sie erfasse insofern nicht, was sich der Kreis Segeberg mit den bereits abgeschlossenen Verträgen für die Zukunft vorgenommen habe. Seine Empfehlung sei es, in Übereinstimmung mit der Forderung des LRH, die Vergleichbarkeit der Suchtberatung in den Kreisen durch ein Benchmarking feststellen zu lassen. Herr Miermeister merkt an, dass der LRH-Bericht nicht in Frage gestellt werden solle. Er bestärke seine Forderung nach Benchmarking und fragte, ob eine Spitzabrechnung der Beratungsstellen jedes Jahr möglich wäre. Herr Stankat erläutert die Einzelbemerkung des Landesrechnungshofes, dass nicht verbrauchte Budgets in das nächste Haushaltsjahr übergingen. Der Kreis sähe keine Beeinträchtigung, wenn die Spitzabrechnungen erst mit Ablauf der Verträge  getätigt würden, da innerhalb mehrerer Jahre auch Anschaffungen getätigt würden. Herr Miermeister vermutete, dass das Geld so weniger für Beratung aufgewendet werden würde. Die CDU fordert ausdrücklich Benchmarking in diesem Bereich durchführen zu lassen. Die Vermutung, das Geld für nicht erforderliche Dinge aufgewendet werde könnte, kam von Frau Lange. Herr Stankat sichert zu, diesen Punkt mit den Vertragspartnern zu erörtern.

 

Eingliederungshilfe

 

Frau Rohwer stellt fest, dass der Kreis Segeberg von dem Landesrechnungshof nicht nur kritisiert worden ist. Frau Altenhöner bedankt sich bei Frau Rohwer für die gute Arbeit der Eingliederungshilfe.

 

 

Die Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise

Herzogtum- Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch den

Landesrechnungshof Schleswig- Holstein wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.