Sachverhalt:
Der Landkreistag Schleswig-Holstein hat für die Kreise eine einheitliche Vorlage (Beschlusstext, Sachverhalt und Anlagen) zur Verfügung gestellt.
Es wird insoweit auf die beiliegenden Dokumente Bezug genommen (Datei „Sachverhalt“ sowie 5 Anlagen)
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt Folgendes:
1. Gründung der KOSOZ AöR
Dem
- Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Stand: 14.10.2015, Anlage 1)
- zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)
- und zur Ausgliederung der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf das gemeinsame Kommunalunternehmen KOSOZ AöR
- und dem Entwurf der Organisationssatzung der KOSOZ AöR
(Stand: 15.10.2015; Anlage 2)
wird zugestimmt.
2. Beteiligung am Stammkapital
Der Kreis Segeberg stimmt gem. § 2 Abs. 2 des Entwurfs der Organisationssatzung der KOSOZ AöR der Zahlung einer Stammeinlage in Höhe von 2.500,00 € zu.
3. Entsendungen
Der Kreis Segeberg entsendet gem. § 6 Abs. 1 des Entwurfs der Organisationssatzung der KOSOZ AöR für den Zeitraum 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 N.N. als Verwaltungsratsmitglied.
Der Kreis Segeberg entsendet gem. § 6 Abs. 2 des Entwurfs der Organisationssatzung der KOSOZ AöR für den Zeitraum 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 N.N. als erstes stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied.
Der Kreis Segeberg entsendet gem. § 6 Abs. 2 des Entwurfs der Organisationssatzung der KOSOZ AöR für den Zeitraum 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 N.N. als zweites stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied.