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Vorlage - DrS/2020/209-2  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land, hier: Inkrafttreten
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
  Bezüglich:
DrS/2020/209-1
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Information ohne Beratung
17.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Information ohne Beratung
03.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Liste Vorranggebiete Wind SE  
Übersichtskarte Vorranggebiete Wind SE  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I-III sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Im Gebiet des Kreises Segeberg sind weitere 19 Standorte für eine Nutzung freigegeben worden.

 

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Die Landesverordnungen über die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I-III wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. Dezember 2020 veröffentlicht und sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten.

 

Für den Kreis Segeberg gilt der Regionalplan III, die entsprechenden Unterlagen können unter der folgenden Adresse eingesehen werden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP3.html

 

Im Gebiet des Kreises Segeberg bestehen derzeit bereits an 7 Standorten auf einer Fläche von 804 ha insgesamt 52 Windkraftanlagen. Durch die Teilfortschreibung des Regionalplans sind weitere 19 Standorte für eine Nutzung freigegeben worden. Die Fläche der ausgewiesenen Vorranggebiete umfasst nunmehr insgesamt 1.569 ha (siehe Anlagen „Liste Vorranggebiete Wind SE“ und „Übersichtskarte Vorranggebiete Wind SE“).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Liste Vorranggebiete Windenergie SE

- Übersichtskarte Vorranggebiete Wind SE

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Liste Vorranggebiete Wind SE (40 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtskarte Vorranggebiete Wind SE (2158 KB)      
Stammbaum:
DrS/2020/209   4. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Drucksache
DrS/2020/209-1   4. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Drucksache
DrS/2020/209-2   Sachstandsbericht: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land, hier: Inkrafttreten   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Bericht der Verwaltung