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Vorlage - DrS/2008/074-1  

 
 
Betreff: Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 04.01.1973, zuletzt geändert am 15.07.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:PackleppaBezüglich:
DrS/2008/074
Federführend:Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse Bearbeiter/-in: Packleppa, Siegmar
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
17.11.2008 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit zurückgestellt   
Hauptausschuss Vorberatung
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TAXITARIF ab 01.01.2009  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die jetzige Kreisverordnung über Beförderungsentgelte ist seit dem 15.07.2006 nun über mehr als 2 Jahre unverändert gültig.

 

Der Antrag von zwei Taxenunternehmen auf Erhöhung der Beförderungsentgelte wurde von diesen wie folgt begründet:

„Die derzeitigen Beförderungsentgelte sind seit dem 15.07.2006 unverändert in Kraft. Sie müssen dringend an die inzwischen drastisch eingetretenen Kostensteigerungen angepasst werden. Die Betriebskosten jeder Taxifahrt sind allein durch die enorm gestiegenen Dieselkosten deutlich angestiegen. Hinzu kommen gestiegene Versicherungsbeiträge, wie z.B. im Haftpflicht- und Kaskobereich, Gebührenerhebung bei Fahrzeuguntersuchungen, Werkstattkosten, etc. Die von uns beantragte Erhöhung liegt im Bereich dieser nachweisbaren Kostensteigerungen. So würde sich der reine Fahrpreis gemäß unseres Antrages im am häufigsten nachgefragten Bereich von 5 – 7 Km um ca. 13% verteuern. Da unser Gewerbe im Gegensatz zum Großraum ÖPNV keinerlei finanzielle Unterstützung erhält, sehen wir die beantragte Tariferhöhung als zwingend notwendig an, um zumindest kostendeckende Erlöse erziele zu können. Laut ADAC liegt der Autokosten-Index, der alle Preise rund um das Auto zusammenfasst bei 110.4 Punkten. Preistreiber Nummer Eins waren die Kraftstoffpreise, die binnen eines Jahres um 12,3% gestiegen sind. Ihr Index beträgt jetzt 118,9 Punkte, das sind knapp 19% mehr als im Jahr 2005. Die Kostensteigerungen bei Reparaturen und Inspektionen betragen 2,1 %. Die Ausgaben für Kfz-Steuern sind um 2,8% gestiegen für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Laut Prognose des ADAC ist allein für die Kraftstoffpreise kein Rückgang zu erwarten.“

 

Die von den Taxenunternehmen beantragte Anpassung der Beförderungsentgelte entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 12 %. Die angeführten Kostensteigerungen sind über die amtlichen Statistiken nachvollziehbar. So stieg der Verbraucherpreisindex seit der letzten Tariffestsetzung um mehr als 5 %. Als ein wesentlicher Kostenfaktor ist bei den Taxenunternehmen die Preisentwicklung rund um das Auto anzusehen. Vor allem die Preise für Dieselkraftstoff sind in der Zeit seit der letzten Anpassung der Beförderungsentgelte extrem gestiegen und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung um mehr als 10 % über dem Niveau des Vorjahres. Gestiegen sind ebenfalls die ohnehin sehr hohen Versicherungsprämien für Taxen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Sozialversicherung. Zu beachten sind bei der Entscheidungsfindung auch die enorm gestiegenen allgemeinen Lebenshaltungskosten. So sind laut statistischem Bundesamt allein die Energiekosten in weniger als einem Jahr um ca. 25 % gestiegen. Dies trifft insbesondere auch das relativ einkommensschwache Fahrpersonal. Den Taxenunternehmern bleibt nur die marktverträgliche Weitergabe von Kostensteigerungen an den Endverbraucher, da das Gewerbe im Gegensatz zum Großraum-ÖPNV keinerlei finanzielle Unterstützung durch den Steuerzahler erhält und somit das gesamte unternehmerische Risiko bei den Taxenunternehmern liegt. Für die Taxenunternehmer ist es notwendig, dass nicht nur kostendeckende Erlöse erzielt werden, sondern auch ein angemessener Unternehmerlohn kalkulatorisch einbezogen wird. Ebenso sollte es möglich sein, gewisse Rücklagen, insbesondere für die Altersvorsorge zu bilden.

 

Im Rahmen der erforderlichen Anhörung wurden der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, das Eichamt, die Taxiverbände, die Ämter, Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg, sowie alle Taxenunternehmer im Kreis Segeberg beteiligt. Bis auf zwei Unternehmer haben sich alle im Anhörverfahren Beteiligten für eine Erhöhung ausgesprochen. Insbesondere die IHK zu Lübeck weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass

vor allem vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Kraftstoffkosten und Instandhaltungsaufwendungen die beabsichtigte Erhöhung gerechtfertigt ist. Die Dieselpreise lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung um ca. 12 bis 16 % über dem Preisniveau des Vorjahres.

 

Nach alledem ist die beantragte Tariferhöhung aus Sicht der Verwaltung sachgerecht und eine Entgeltanpassung aus vorgenannten Gründen erforderlich.

 

Im Jahr 2008 ist eine Erhöhung der Beförderungsentgelte bisher in 6 Kreisen Schleswig-Holsteins erfolgt. In zwei weiteren Kreisen laufen Anträge auf Erhöhung der Beförderungsentgelte.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die vorlegte Verordnung zur Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg wird befürwortet.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·         Entwurf aktuelle Kreisverordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TAXITARIF ab 01.01.2009 (24 KB)      
Stammbaum:
DrS/2008/074   Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 04.01.1973, zuletzt geändert am 15.07.2006   Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse   Drucksache
DrS/2008/074-1   Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 04.01.1973, zuletzt geändert am 15.07.2006   Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse   Drucksache
DrS/2008/074-1   Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 04.01.1973, zuletzt geändert am 15.07.2006   Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse   Drucksache