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Sachverhalt: Die jetzige Kreisverordnung über Beförderungsentgelte ist
seit dem 15.07.2006 nun über mehr als 2 Jahre unverändert gültig. Der Antrag von zwei Taxenunternehmen auf Erhöhung der Beförderungsentgelte
wurde von diesen wie folgt begründet: „Die derzeitigen
Beförderungsentgelte sind seit dem 15.07.2006 unverändert in Kraft. Sie müssen
dringend an die inzwischen drastisch eingetretenen Kostensteigerungen angepasst
werden. Die Betriebskosten jeder Taxifahrt sind allein durch die enorm
gestiegenen Dieselkosten deutlich angestiegen. Hinzu kommen gestiegene
Versicherungsbeiträge, wie z.B. im Haftpflicht- und Kaskobereich,
Gebührenerhebung bei Fahrzeuguntersuchungen, Werkstattkosten, etc. Die von uns
beantragte Erhöhung liegt im Bereich dieser nachweisbaren Kostensteigerungen.
So würde sich der reine Fahrpreis gemäß unseres Antrages im am häufigsten
nachgefragten Bereich von 5 – 7 Km um ca. 13% verteuern. Da unser Gewerbe im
Gegensatz zum Großraum ÖPNV keinerlei finanzielle Unterstützung erhält, sehen
wir die beantragte Tariferhöhung als zwingend notwendig an, um zumindest
kostendeckende Erlöse erziele zu können. Laut ADAC liegt der Autokosten-Index,
der alle Preise rund um das Auto zusammenfasst bei 110.4 Punkten. Preistreiber
Nummer Eins waren die Kraftstoffpreise, die binnen eines Jahres um 12,3%
gestiegen sind. Ihr Index beträgt jetzt 118,9 Punkte, das sind knapp 19% mehr
als im Jahr 2005. Die Kostensteigerungen bei Reparaturen und Inspektionen
betragen 2,1 %. Die Ausgaben für Kfz-Steuern sind um 2,8% gestiegen für
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Laut Prognose des ADAC ist allein für die
Kraftstoffpreise kein Rückgang zu erwarten.“ Die von den Taxenunternehmen beantragte Anpassung der Beförderungsentgelte
entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 12 %. Die angeführten
Kostensteigerungen sind über die amtlichen Statistiken nachvollziehbar. So
stieg der Verbraucherpreisindex seit der letzten Tariffestsetzung um mehr als 5
%. Als ein wesentlicher Kostenfaktor ist bei den Taxenunternehmen die
Preisentwicklung rund um das Auto anzusehen. Vor allem die Preise für
Dieselkraftstoff sind in der Zeit seit der letzten Anpassung der
Beförderungsentgelte extrem gestiegen und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung
um mehr als 10 % über dem Niveau des Vorjahres. Gestiegen sind ebenfalls die
ohnehin sehr hohen Versicherungsprämien für Taxen, die Beiträge zur
Berufsgenossenschaft und zur Sozialversicherung. Zu beachten sind bei der
Entscheidungsfindung auch die enorm gestiegenen allgemeinen
Lebenshaltungskosten. So sind laut statistischem Bundesamt allein die
Energiekosten in weniger als einem Jahr um ca. 25 % gestiegen. Dies trifft
insbesondere auch das relativ einkommensschwache Fahrpersonal. Den Taxenunternehmern
bleibt nur die marktverträgliche Weitergabe von Kostensteigerungen an den
Endverbraucher, da das Gewerbe im Gegensatz zum Großraum-ÖPNV keinerlei
finanzielle Unterstützung durch den Steuerzahler erhält und somit das gesamte
unternehmerische Risiko bei den Taxenunternehmern liegt. Für die
Taxenunternehmer ist es notwendig, dass nicht nur kostendeckende Erlöse erzielt
werden, sondern auch ein angemessener Unternehmerlohn kalkulatorisch einbezogen
wird. Ebenso sollte es möglich sein, gewisse Rücklagen, insbesondere für die
Altersvorsorge zu bilden. Im Rahmen der erforderlichen Anhörung wurden der
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, die Industrie- und Handelskammer zu
Lübeck, das Eichamt, die Taxiverbände, die Ämter, Städte und Gemeinden im Kreis
Segeberg, sowie alle Taxenunternehmer im Kreis Segeberg beteiligt. Bis auf zwei
Unternehmer haben sich alle im Anhörverfahren Beteiligten für eine Erhöhung
ausgesprochen. Insbesondere die IHK zu Lübeck weist in ihrem Schreiben darauf
hin, dass „vor allem vor dem Hintergrund
der stark gestiegenen Kraftstoffkosten und Instandhaltungsaufwendungen die
beabsichtigte Erhöhung gerechtfertigt ist. Die Dieselpreise lagen zum Zeitpunkt
der Antragstellung um ca. 12 bis 16 % über dem Preisniveau des Vorjahres.“ Nach alledem ist die beantragte Tariferhöhung aus Sicht der
Verwaltung sachgerecht und eine Entgeltanpassung aus vorgenannten Gründen
erforderlich. Im Jahr 2008 ist eine Erhöhung der Beförderungsentgelte
bisher in 6 Kreisen Schleswig-Holsteins erfolgt. In zwei weiteren Kreisen
laufen Anträge auf Erhöhung der Beförderungsentgelte. Beschlussvorschlag: Die vorlegte Verordnung zur Änderung der Kreisverordnung über
Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg
wird befürwortet. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n: ·
Entwurf aktuelle Kreisverordnung
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