ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a)für den Jugendhilfeausschuss
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben. b)für den Hauptausschuss
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben. c)für den Kreistag Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf und in diesem Zusammenhang die Erhöhung der jährlichen Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr. |