Beschlussvorschlag: Der OVG-Ausschuss, der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: - Die nachfolgend genannten sozialen Dienstleistungen werden im „offenen Verfahren“ gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt zu den nachfolgend genannten jährlichen Budgets und der dargestellten regionalen Verteilung:
Schuldnerberatung: Region Nord:110.600 € Region Ost:127.200 € Region West:170.800 € „Region Norderstedt:“180.300 € 588.900 € Wohnungsnotlagenberatung: Kreisgebiet ohne das Gebiet der Stadt Norderstedt:221.300 € Sodann bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung hinsichtlich der Schuldnerberatung und hinsichtlich der Wohnungslosenberatung unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Zahlen hinsichtlich der Wohnungsnotlagenberatung überprüft und ggf. ändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12 Ablehnung: - Enthaltung: - Front Offices: Der Beschluss über die Front Offices wird vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 12 Ablehnung: -Enthaltung: -
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